Hierbei handelt es sich um Meldungen, die vom KKN endgültig abgelehnt wurden (. Ein Grund für eine Ablehnung kann z B. Doppelmeldungen). eine Doppelmeldung sein oder eine Vorversion einer Meldung, welche noch nicht im Krebsregister bearbeitet wurde und für die in der Zwischenzeit eine überarbeitete Version der Meldung eingegangen ist.
Eine abgelehnte Meldung kann nicht mehr bearbeitet werden. Soll die Meldung gelöscht werden, muss ein Löschantrag durch die Melderin oder den Melder gestellt werden.
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