Bei einem hohen Meldungsaufkommen ist ein Dokumentationssystem mit Schnittstelle zum Krebsregister empfehlenswert. So erfolgt die Dokumentation der Tumorfälle im eigenen Dokumentationssystem und können anschließend nach einem Export der ADT/GEKIDoBDS-Datei im xml-Format im Melderportal hochgeladen werden.
Voraussetzungen: | Primäres Dokumentationssystem mit XML-Exportfunktion und Hinterlegung des onkologischen Datensatzes ADT/GEKIDoBDS Bereits erstellte Meldungen Erfolgreiche Anmeldung im Melderportal Freischaltung als Schnittstellenmelder durch das KKN
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Image RemovedImage Added | Klicken Sie auf der Startseite unter Meldungspaket hochladen auf [ADT/GEKID- oder oBDS-Datei verarbeiten]. Die ADT/GEKID- oder oBDS-Datei wird beim Hochladen verschlüsselt; identifizierende und medizinische Daten werden voneinander getrennt.
Info |
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Bitte beachten Sie: In Ihrem Primärdokumentationssystem muss vorab die Melder-ID der Ärztin oder des Arztes hinterlegt werden. Es dürfen keine sprechenden Patienten-IDs verwendet werden. Der Dateiname der hochzuladenden Datei darf nicht mehr als 90 Zeichen lang sein.
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Image RemovedImage Added | Klicken Sie auf [Öffnen]. Die Verzeichnisstruktur Ihres Computers wird angezeigt. Wählen Sie die zu importierende Datei aus. Wählen Sie die Übermittlungsart aus.
Info |
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Ein Prüflauf stellt keine Übermittlung dar. |
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Image RemovedImage Added | Verarbeitungsprozess |
Image RemovedImage Added | Beendigungsstatus |
Image RemovedImage Added | Fehler: Diese Meldung erscheint, wenn ein Meldungspaket Validierungsfehler aufweist. Bei Klick auf Details anzeigen » siehe nächste Abbildung. |
Image RemovedImage Added | Details: Anhand dieser Informationen kann der Fehler in der XML-Datei lokalisiert werden. File.xml:<Zahl>“ sagt aus, in welcher Zeile (<Zahl>) sich der Fehler befindet. Hier z. B. in Zeile 48 in der Datei. XML-Dateien können in einem Editor (z. B. Notepad) betrachtet werden. Info |
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Durch Klick auf [Fehlertext exportieren] wird der Fehlertext als Textdatei heruntergeladen. |
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Info |
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Bitte beachten Sie: Die medizinischen Daten der einzelnen Meldungen können bei Übermittlung per ADT/GEKID- bzw. oBDS-Schnittstelle nicht im Melderportal, sondern nur in Ihrem primären Dokumentationssystem bearbeitet werden (z. B. bei Korrekturanforderungen). |
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