Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Bei einem hohen Meldungsaufkommen ist ein Dokumentationssystem mit Schnittstelle zum Krebsregister empfehlenswert. So erfolgt die Dokumentation der Tumorfälle im eigenen Dokumentationssystem und können anschließend nach einem Export der ADT/GEKIDoBDS-Datei im xml-Format im Melderportal hochgeladen werden.

Voraussetzungen:

  • Primäres Dokumentationssystem mit XML-Exportfunktion und Hinterle­gung des onkologischen Datensatzes ADT/GEKIDoBDS

  • Bereits erstellte Meldungen

  • Erfolgreiche Anmeldung im Melderportal

  • Freischaltung als Schnittstellenmelder durch das KKN

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  • Klicken Sie auf der Startseite unter Meldungspaket hochladen auf [ADT/GEKID- oder oBDS-Datei verarbeiten].

  • Die ADT/GEKID- oder oBDS-Datei wird beim Hochladen verschlüsselt; identifizierende und medizinische Daten werden voneinander getrennt.

Info

Bitte beachten Sie:

  • In Ihrem Primärdokumentationssystem muss vorab die Melder-ID der Ärztin oder des Arztes hinterlegt werden.

  • Es dürfen keine sprechenden Patienten-IDs verwendet werden.

  • Der Dateiname der hochzuladenden Datei darf nicht mehr als 90 Zeichen lang sein.



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  • Klicken Sie auf [Öffnen].

  • Die Verzeichnisstruktur Ihres Computers wird angezeigt.

  • Wählen Sie die zu importierende Datei aus.

  • Wählen Sie die Übermittlungsart aus.

Info

Ein Prüflauf stellt keine Übermittlung dar.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

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Verarbeitungsprozess

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Beendigungsstatus

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Fehler:

Diese Meldung erscheint, wenn ein Meldungspaket Validierungsfehler aufweist.

Bei Klick auf Details anzeigen » siehe nächste Abbildung.

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Details:

Anhand dieser Informationen kann der Fehler in der XML-Datei lokalisiert werden. File.xml:<Zahl>“ sagt aus, in welcher Zeile (<Zahl>) sich der Fehler befindet. Hier z. B. in Zeile 48 in der Datei. XML-Dateien können in einem Editor (z. B. Notepad) betrachtet werden.

Info

Durch Klick auf [Fehlertext exportieren] wird der Fehlertext als Textdatei heruntergeladen.

  • Klicken Sie auf [Schließen].

Info

Bitte beachten Sie: Die medizinischen Daten der einzelnen Meldungen können bei Übermittlung per ADT/GEKID- bzw. oBDS-Schnittstelle nicht im Melderportal, sondern nur in Ihrem primären Dokumentationssystem bearbeitet werden (z. B. bei Korrekturanforderungen).

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