Schnittstellenmelder müssen ihre Meldungen grundsätzlich in ihrem primären Dokumentationssystem überarbeiten, ergänzen etc. und erneut übermitteln.
Manuelle Melder können ihre Meldungen jederzeit bis auf Gelöschte und endgültig Abgelehnte Meldungen bearbeiten.
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Sonderfall: Die Schaltfläche [Überarbeiten] wird nicht angezeigt. Bei Schnittstellenmeldern wird diese Schaltfläche nie angezeigt. Bei manuellen Meldern: In diesem Fall handelt es sich um eine ältere Version der Meldung, die nur noch lesend eingesehen werden kann.
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