Meldungen bearbeiten
Schnittstellenmelder müssen ihre Meldungen grundsätzlich in ihrem primären Dokumentationssystem überarbeiten, ergänzen etc. und erneut übermitteln.
Manuelle Melder können ihre Meldungen jederzeit bis auf Gelöschte und endgültig Abgelehnte Meldungen bearbeiten.
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Das Überarbeiten erzeugt eine neue Version der bereits bestehenden Meldung, die wieder an das KKN übermittelt wird. | |
Nachträgliche Änderungen der Tumorangaben (Erstdiagnosedatum, ICD-10-Diagnosecode, Seitenangabe oder Tumor-Histologie) können direkt im Kopfbereich einer bereits übermittelten Therapie-, Verlaufs-, Todes- oder Tumorkonferenzmeldung geändert werden.
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Sofern eine vollständige Diagnosemeldung vorliegt, müssen Änderungen am Tumor in der Diagnosemeldung bearbeitet werden. Sie haben folgende Optionen:
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Sonderfall: Die Schaltfläche [Überarbeiten] wird nicht angezeigt. Bei Schnittstellenmeldern: diese Schaltfläche wird nie angezeigt. Bei manuellen Meldern: In diesem Fall handelt es sich um eine ältere Version der Meldung, die nur noch lesend eingesehen werden kann.
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