Eine Statusmeldung beschreibt eine Verlaufsuntersuchung, die keine Änderung der Therapie nach sich zieht oder die Tumorfreiheit bestätigt.
Hinweis:
Bei einer Statusmeldung besteht eine Meldepflicht innerhalb des Nachsorgezeitraums für die Tumorentität. Die Nachsorgezeiträume (entsprechend den onkologischen Leitlinien für die jeweilige Tumorentität) werden ab Primärdiagnosedatum berechnet.
Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
» Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN.
a) Haben Sie bereits vormals die Patientendaten und Mindestangaben gespeichert und wollen jetzt den Verlauf angeben, dann müssen Sie die Tumorhistorie aufrufen.
b) Haben Sie bereits nach der Eingabe von Patientendaten und der Mindestangaben zum Tumor auf die Schaltfläche [Verlauf] geklickt, können Sie bei b) fortfahren.
a) aus Tumorhistorie:
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b) nach erstmaliger Erfassung der betroffenen Person:
Ausfüllhinweise: » Kapitel Unauffällige Verlaufsmeldung
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Alle Parameter der Gesamtbeurteilung müssen plausibel sein.
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Hinweis: Angaben zu Histologie, TNM, etc. sind nur notwendig, wenn Sie sie im Rahmen der Verlaufsuntersuchung erheben. |