Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.07.2018 zu den gesetzlich vorgeschriebenen Meldeanlässen gemäß § 6 GKKN bestimmte Pflichtfelder zwingend erforderlich sind. Meldungen mit unvollständigen Pflichtangaben können nicht vergütet werden. Weitere Grundlage für die erwarteten Felder ist die Verordnung zur Bestimmung der Basisdaten und der landesspezifischen Daten sowie zur Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN-Datenbestimmungsverordnung – KKN-DBestVO).
- Diagnose » bei Diagnosemeldung,
- Behandlungsbeginn » bei Bestrahlung/systemischer Therapie
- Behandlungsende » bei OP/Bestrahlung/systemischer Therapie
- Statusmeldung/Statusänderung/Tod » bei Verlauf
Hinweis:
Die grau hinterlegten Felder beinhalten die Mindestangaben der Patientinnen und Patienten und die des dazugehörigen Tumors und werden automatisch übernommen, sobald eine Tumormeldung angelegt wurde.
Tipp:
Weitere Hilfestellungen zu Meldungen finden sich thematisch sortiert auf der Fragen & Antworten-Seite unserer Homepage.
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