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Gemäß § 4 GKKN muss sich jede Ärztin, jeder Arzt, jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt als Nutzerin oder Nutzer registrieren, wenn sie oder er zum Nutzerkreis nach § 4 GKKN gehört.

Hinsichtlich der Registrierung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers ist zwischen dem Vorgehen bei ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten und dem Vorgehen bei Chefärztinnen und Chefärzten zu unterscheiden. Die Information der Patientinnen und Patienten durch die Vorgängerin und den Vorgänger wird auch im Hinblick auf die Übermittlung durch die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger als gültig angesehen. Gleiches gilt für die erteilte Einwilligung zur Meldeberechtigung nach § 7 GKKN.

Inhalt dieses Abschnitts

Nachfolgeregelung einer Chefärztin oder eines Chefarztes

Änderung der Melderstammdaten im Melderportal beantragen

Die ausscheidende Chefärztin bzw. der ausscheidende Chefarzt (Vorgängerin oder Vorgänger) muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Chefärztin bzw. des nachfolgenden Chefarztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen, sofern der ausscheidenden Chefärztin bzw. dem ausscheidenden Chefarzt ihre bzw. seine Nachfolgerin bzw. sein Nachfolger bekannt ist, ansonsten weiter mit » Kapitel Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.

Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. » Zur Vorgehensweise siehe dazu das Kapitel Melderdaten ändern.

Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen

Ist die ausscheidende Chefärztin bzw. der ausscheidende Chefarzt nicht in der Lage, einen Änderungsantrag über das Melderportal zu stellen, so muss die nachfolgende Chefärztin bzw. der nachfolgende Chefarzt über das auf der KKN-Webseite zur Verfügung gestellte Formular eine Änderung der Meldestelle beantragen. Über das Formular werden folgende Angaben erfragt:

  • Melder-ID der Vorgängerin/des Vorgängers,
  • vollständiger Name und Titel der Vorgängerin/des Vorgängers,
  • Name des Klinikums und der Abteilung,
  • vollständiger Name und Titel der Nachfolgerin/des Nachfolgers,
  • Fachgruppe der Vorgängerin/des Vorgängers bzw. der Nachfolgerin/des Nachfolgers,
  • E-Mail-Adresse der Nachfolgerin/des Nachfolgers, die für das Melderportal genutzt werden soll; dabei muss es sich um eine bislang nicht im Melderportal verwendete E-Mail-Adresse handeln,
  • zu wann die Übernahme der Position der Chefärztin bzw. des Chefarztes erfolgt.

Nach der Überprüfung und Verifizierung der Angaben werden die Anpassungen in der entsprechenden Meldestelle der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Melderverwaltung des VB vorgenommen. Die nun registrierte Nachfolgerin bzw. der nun registrierte Nachfolger bekommt per E-Mail ihre bzw. seine Zugangsdaten zur Aktivierung im Melderportal und ein einmaliges Start-Passwort an die in der E-Mail angegebene E-Mail-Adresse sowie per Post (oder in Ausnahmesituationen per Mail) einen neuen PIN zugeschickt.

Das Verfahren gilt gleichermaßen für Ärztinnen und Ärzte, die die Leitung einer Krankenhausabteilung kommissarisch übernehmen.

Nachfolgeregelung einer Ärztin oder eines Arztes (ambulant tätig)

Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger der ausscheidenden ambulant tätigen Ärztin bzw. des ausscheidenden ambulant tätigen Arztes muss sich zunächst über die Startseite des Melderportals des KKN als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen (» siehe Kapitel Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen). Hierzu ist wie folgt vorzugehen:

  1. Aufrufen der Melderportal-Startseite über https://melderportal.kk-n.de
  2. Schaltfläche [Zugang beantragen] anklicken.
  3. „Beantragung eines Zugangs für eine meldepflichtige Person“ auswählen.
  4. Ausfüllen der sich öffnenden ersten Formularseite „Angaben zu Ihrer Einrichtung“.
  5. Über die Schaltfläche [Weiter] auch die folgenden Formularseiten ausfüllen.
  6. Abschließend über die Schaltfläche [Antrag absenden] den Antrag an das KKN übermitteln.

Sobald der Zugangsantrag im Melderportal eingegangen ist und bearbeitet wurde, kann sich die neue Melderin bzw. der neue Melder mit den Zugangsdaten erstmalig im Melderportal anmelden und so den Melderportal-Account aktivieren. Die Übertragung von Meldungen auf andere Meldestellen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Stammdaten von zu behandelnden Patienten müssen einmalig neu angelegt werden.

Ausnahme BAG

Die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt (Vorgängerin oder Vorgänger) einer BAG muss über das Melderportal einen Änderungsantrag der Melderstammdaten mit den Angaben der nachfolgenden Ärztin bzw. des nachfolgenden Arztes (Nachfolgerin bzw. Nachfolger) stellen. Dieses Vorgehen entspricht dem im zuvor erläuterten Kapitel Änderung der Melderstammdaten im Melderportal beantragen (Nachfolgeregelung einer Chefärztin oder eines Chefarztes). Nur wenn die ausscheidende Ärztin bzw. der ausscheidende Arzt der BAG nicht in der Lage ist, einen Änderungsantrag über das Melderportal zu stellen, so kann die nachfolgende Ärztin bzw. der nachfolgende Arzt der BAG über das auf der KKN-Webseite zur Verfügung gestellte Formular eine Änderung der Meldestelle beantragen. Siehe dazu das vergleichsweise Verfahren zu → Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen.

Information der Nachfolge an den Vertrauensbereich (VB)

Die Information, dass eine Ärztin oder ein Arzt ausscheidet, muss entweder von der ausscheidenden Ärztin oder dem ausscheidenden Arzt selbst erfolgen oder die nachfolgende Ärztin bzw. der nachfolgende Arzt muss die Melderverwaltung über das Ausscheiden der Vorgängerin oder des Vorgängers in Kenntnis setzen. Dies kann formlos schriftlich an info@kk-n.de oder per Nachrichten-Funktion des Melderportals erfolgen.

Neuregistrierung weiterer Benutzerinnen und Benutzer (unter Nachfolgerin bzw. Nachfolger)

Die weiteren Benutzerinnen und Benutzer, die zuvor unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger registriert waren und vom VB unter diesem gesperrt wurden, registrieren sich erneut mit den gleichen E-Mail-Adressen, mit denen sie bereits unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger angemeldet waren, unter der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger. » Siehe dazu auch Kapitel Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren und Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers.

Sperrung einer ausscheidenden Benutzerin oder eines ausscheidenden Benutzers

Sobald eine Benutzerin bzw. ein Benutzer aus der Einrichtung ausscheidet, muss die registrierte Melderin bzw. der registrierte Melder eine formlose Nachricht (E-Mail, Brief) an das KKN schicken, um die Sperrung des entsprechenden Zugangs zu veranlassen.

Ausscheiden einer Melderin oder eines Melders

Falls Sie als Melderin oder Melder ausscheiden, kontaktieren Sie bitte das KKN, damit wir Ihren Zugang zum Melderportal sperren können.

Wichtig

Laden Sie sich vor der Sperrung alle Bescheinigungen über Aufwandsentschädigungen aus dem Melderportal herunter, falls Sie die Bescheinigungen für Ihre Buchhaltung benötigen, oder richten Sie für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter einen Benutzerzugang ein, damit diese/dieser Zugriff auf die Bescheinigungen hat. Ohne aktiven Zugang können wir keine Auskunft zu Aufwandsentschädigungen erteilen.


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