Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 4 Nächste Version anzeigen »

Für die Meldungen an das Krebsregister Niedersachsen wird bei Vorliegen der erforderlichen Angaben eine Aufwandsentschädigung im Sinne einer Meldevergütung gemäß § 65c Abs. 6 SGB V an die Melderinnen und Melder gezahlt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist bundesweit nach Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014 und Schiedsspruch vom 24.02.2015 festgelegt.

Meldeanlass

Pflichtangaben

Meldevergütung

Für alle Meldeanlässe:

-        Familiennamen, Vornamen, frühere Namen

-        Geschlecht

-        Geburtsdatum

-        Anschrift

-        Merkmale zur Zuordnung zum Kostenträger

-        Meldeanlass (nach LKRG)

-        Angaben zur Tumordiagnose als Freitext oder als ICDD Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

-        Angaben zum Sitz des Tumors als Freitext oder als ICD-O Code (in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung)

-        Seitenangabe bei paarigen Organen

-        Diagnosedatum

-        Angaben zur meldepflichtigen Person gemäß onkologischen Datensatz ADT/GEKID (Melder­identifikation)

-        Angabe, ob Patientin oder Patient über die Meldung informiert wurde und ggf. Begründung falls nicht


Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung

-        Angaben zum Tumorstadium (sofern anwendbar)

-        Angaben zur (Haupt)-Lokalisation

-        Art der Diagnosesicherung sowie

-        Angaben zur histologischen, zytologischen, labortechnischen oder autoptischen Sicherung der Diagnose (s.u.), sofern diese der melde­pflichtigen Person zum Zeitpunkt der Meldungs­durchführung vorliegen

18,00 €

Histologischer, labortechnischer, zytologischer oder autoptischer Befund

-        Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose einschließlich Dignität als Freitext und, sofern vorliegend, als Code nach dem Schlüssel ICD-O in der jeweils neuesten, vom DIMDI herausgegebenen Fassung

-        Tag des Befundes

-        Angaben zur Differenzierung (Grading, sofern anwendbar)

-        Angaben zum Tumorstadium (pathologische Klassifikation, sofern anwendbar) oder andere tumorspezifische Klassifikation

-        Angabe, welches Material untersucht wurde (nur bei Meldung durch Pathologen erforder­lich)

4,00 €

Beginn oder Abschluss einer längerfristigen therapeutischen Maßnahme

OP

-        Tag der Operation

-        Intention der OP

-        Seitenangabe (sofern anwendbar)

-        durchgeführte Prozeduren (sofern anwendbar)

-        Histologie bei Vorliegen von Tumorgewebe

-        pTNM (bzw. andere tumorspezifische Klassi­fikationen)

-        Beurteilung des lokalen Residualstatus nach OP

-        Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss
Primärtherapie

Strahlentherapie

-        Beginn und Ende einer Strahlenbehandlung

-        Zielgebiet

-        Seite der Strahlentherapie

-        Intention der Strahlentherapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation

-        Applikationsart

-        Verabreichte Gesamtdosis pro Zielgebiet (sofern anwendbar)

-        Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss

-        Primärtherapie (wenn beurteilbar)

Systemische Therapie

-        Art, Beginn und Ende einer systemischen Therapie

-        Verabreichte Substanzen (sofern anwendbar)

-        Anzahl Zyklen (sofern anwendbar)

-        Intention der systemischen Therapie bzw. deren Stellung zur durchgeführten Operation (sofern anwendbar)

-        Grund des Therapieendes

-        Gesamtbeurteilung Residualstatus nach Ab­schluss Primärtherapie (wenn beurteilbar)

5,00 €

Verlaufsdaten

-        Untersuchungsdatum

-        Tumorstatus Primärtumor, Lymphknoten, Fern­metastasen

-        Angaben zur Gesamtbeurteilung des Tumor­status

8,00 €

Versterben der Patientin/ des Patienten

-        Sterbedatum

-        Todesursache bzw. Grundleiden

-        Tod tumorbedingt

8,00 €

zahnärztliche Diagnosemeldung

Meldung ohne Angabe des ICD-Codes

3,00 €


HINWEIS:

Für Meldungen zu bösartigen Neuerkrankungen, die nicht gemäß unter § 65c Abs. 6 SGB V fallen, wird gemäß § 5 GEKN vom Land eine pauschale Aufwandsentschädigung nach dem RdErl. des MS vom 10.04.2013 zur „Aufwandsentschädigung für Meldungen an das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen“ gezahlt. Hierzu zählen Mel­dungen zu Hauttumoren mit den ICD-Nummern C44 und D04 (also auch Basaliome, Plattenepithelkarzinome und Hautsarkome), Tumoren unsicheren oder unbekannten Verhaltens mit den ICD-Nummern D37 – 48 sowie Tumoren bei Betroffenen im Alter unter 18 Jahren

Meldungen zu sekundären Neubildungen (C.77.-C79.) werden nicht mehr entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors gemeldet werden.


Diese Daten ergeben sich aus dem Schiedsspruch zur Meldevergütung (Schiedsspruch vom 24.2.2015 gemäß § 65c VI 8 SGB V in Verbindung mit § 2 II der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 15.12.2014).



  • Keine Stichwörter