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Grundsätzlich ist jede Ärztin, jeder Arzt, jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt meldepflichtig, die oder der in der onkologischen Versorgung tätig ist, das heißt folgende Erkrankungen feststellt und/oder behandelt:

  • bösartige Tumorerkrankungen einschließlich Frühstadien
  • gutartige Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems
  • bestimte Tumore unsicheren und unbekannten Verhaltens
  • Nachsorgeuntersuchungen gemäß Leitlinienprogramm Onkologie

Dabei gilt:

  • Feststellen: Tumordiagnose unter Einschluss der patho-histologischen Untersuchung(en), aber auch auf Grund der zusammenfassenden Bewertung der klinischen Untersuchung, bildgebender Verfahren und/oder der Laborbefunde, wenn keine histologische Sicherung erfolgt; außerdem jede Verlaufsänderung, die eine Therapieänderung nach sich zieht sowie der Tod einschließlich der führenden Todesursache.
  • Behandeln: Beginn und Ende einer tumorspezifischen Therapie, z. B. Operation, Chemo- und/oder Radiotherapie, Immuntherapie, antihormonelle Therapie oder primär palliative Therapie.
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