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Für nicht-melanozytäre Hautkrebsarten bestimmter Histologien sowie fortgeschrittene Plattenepithelkarzinome gilt ab dem 20. September 2023 eine geänderte Meldepflicht. Wenn Sie solche Hauttumoren ab dem 20. September 2023 erstmals diagnostizieren, sind für diese Erkrankungen die Diagnose, die Diagnosesicherung, Therapien und Verlaufsuntersuchungen meldepflichtig an das KKN. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.

Erkrankungen

EKN

KKN (nur > 18 Jahre)

Bösartige Neubildungen

C00.0 – C96.9
(einschließlich C44)

C00.0 – C96.9
(inkl. bestimmter C44*)

In-situ Neubildungen

D00.0 – D09.9
(einschließlich D04)

D00.0 – D09.9
(außer D04)

Gutartige Neubildungen des ZNS

D32.-, D33.-,
D35.2, D35.3, D35.4

D32.-, D33.-,
D35.2, D35.3, D35.4

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens

D37.0 – D48.9

D39.1,
D41.4,
D42.-, D43.-,
D44.3, D44.4, D44.5,
D45, D46.-,
D47.1, D47.3,D47.4, D47.5

  • Meldungen zu sekundären Neubildungen (C77.-, C78.-, C79.-) werden nicht entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors als Verlaufsmeldung gemeldet werden.

  • * Meldepflichtig ab Erstdiagnosedatum 20.09.2023. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.

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