Für nicht-melanozytäre Hautkrebsarten bestimmter Histologien sowie fortgeschrittene Plattenepithelkarzinome gilt ab dem 20. September 2023 eine geänderte Meldepflicht. Wenn Sie solche Hauttumoren ab dem 20. September 2023 erstmals diagnostizieren, sind für diese Erkrankungen die Diagnose, die Diagnosesicherung, Therapien und Verlaufsuntersuchungen meldepflichtig an das KKN. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.
Erkrankungen | EKN | KKN (nur > 18 Jahre) |
Bösartige Neubildungen | C00.0 – C96.9 | C00.0 – C96.9 |
In-situ Neubildungen | D00.0 – D09.9 | D00.0 – D09.9 |
Gutartige Neubildungen des ZNS | D32.-, D33.-, | D32.-, D33.-, |
Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens | D37.0 – D48.9 | D39.1, |
Meldungen zu sekundären Neubildungen (C77.-, C78.-, C79.-) werden nicht entgegengenommen, diese müssen unter der ICD des Primärtumors als Verlaufsmeldung gemeldet werden.
* Meldepflichtig ab Erstdiagnosedatum 20.09.2023. Dies betrifft Plattenepithelkarzinome, wenn bei Diagnose ein TNM-Stadium T3-4 oder N1-3 oder M1 vorliegt, sowie weitere spezifische Histologien.