Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, die im niedergelassenen Bereich Patientinnen oder Patienten onkologisch versorgen und somit nach GKKN eine Meldepflicht haben, müssen sich persönlich registrieren und bekommen eine eindeutige personenbezogene Melderidentifikation (Melder-ID). → » Siehe auch Hinweis am Ende vom Kapitel Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen.
...
Zugänge für Dokumentationskräfte und für weitere Ärztinnen oder Ärzte innerhalb einer Abteilung im stationären Bereich können erst dann eingerichtet werden, wenn vorher die Melder-ID und die Authentifizierungscodes der verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzte mitgeteilt wurde. → » Siehe dazu auch Kapitel Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren und Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers.
...