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Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, die im niedergelassenen Bereich Patientinnen oder Patienten onkologisch versorgen und somit nach GKKN eine Meldepflicht haben, müssen sich persönlich registrieren und bekommen eine eindeutige personenbezogene Melderidentifikation (Melder-ID). » » Siehe auch Hinweis am Ende vom Kapitel Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen.

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