Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Über den Menüpunkt „Melderdaten“ können die Melderstammdaten aufgerufen und bearbeitet werden (z. B. die Stammdaten der Vorgängerin bzw. des Vorgängers durch die Stammdaten der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers ersetzen). Wurden alle erforderlichen Änderungen vorgenommen, wird der Änderungsantrag zur Bearbeitung an den VB des KKN gesendet. » Zur Vorgehensweise siehe dazu das Kapitel Melderdaten ändern.

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Änderung der Melderstammdaten per Formular beantragen
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Formular-Melderstammdaten
Formular-Melderstammdaten

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Die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger der ausscheidenden ambulant tätigen Ärztin bzw. des ausscheidenden ambulant tätigen Arztes muss sich zunächst über die Startseite des Melderportals des KKN als Nutzerin bzw. Nutzer registrieren lassen (» siehe Kapitel Zugang für sich selbst als meldepflichtige Person beantragen). Hierzu ist wie folgt vorzugehen:

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Die weiteren Benutzerinnen und Benutzer, die zuvor unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger registriert waren und vom VB unter diesem gesperrt wurden, registrieren sich erneut mit den gleichen E-Mail-Adressen, mit denen sie bereits unter der Vorgängerin bzw. dem Vorgänger angemeldet waren, unter der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger. » Siehe dazu auch Kapitel Weitere Benutzerin oder weiteren Benutzer registrieren und Erstmalige Anmeldung und Aktivierung der weiteren Benutzerin oder des weiteren Benutzers.

Sperrung einer ausscheidenden Benutzerin oder eines ausscheidenden Benutzers

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Falls Sie als Melderin oder Melder ausscheiden, kontaktieren Sie bitte das KKN, damit wir Ihren Zugang zum Melderportal sperren können.

Hinweis

Wichtig:

Laden Sie sich vor der Sperrung alle Bescheinigungen über Aufwandsentschädigungen aus dem Melderportal herunter, falls Sie die Bescheinigungen für Ihre Buchhaltung benötigen, oder richten Sie für eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter einen Benutzerzugang ein, damit diese/dieser Zugriff auf die Bescheinigungen hat. Ohne aktiven Zugang können wir keine Auskunft zu Aufwandsentschädigungen erteilen.

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