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Anonymisierte Daten des KKN können für eine breite wissenschaftliche Fachöffentlichkeit bereitgestellt werden. Interessierte und berechtigte Forschungseinrichtungen können entsprechende Daten für genehmigte Untersuchungszwecke anfordern.

Diese Daten stellen eine wertvolle Quelle für die klinische Forschung dar, z. B. für die Hypothesengenerierung und die Fallzahlplanung entsprechender wissenschaftlicher Studien.

Prinzipiell können sie auch bei der Rekrutierung von Studienteilnehmern für klinische Studien genutzt werden.

Die Datenübermittlung an Dritte zur Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke ist in § 20 GKKN geregelt. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, in dem auch dargelegt werden muss, warum das entsprechende Forschungsprojekt nicht mit den Daten der klinischen Auswertungsstelle durchgeführt werden kann.

Verfahren zur Übermittlung von Daten vom KKN an Antragsteller

Gemäß § 20 GKKN stellt das KKN anonymisierte Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zur Verfügung, wenn das Vorhaben nicht mit den frei zugänglichen Daten der KLast, von regionalen Qualitätskonferenzen oder aus dem Jahresbericht von KKN, EKN und KLast durchführbar ist. Die Daten aus dem Bestand des KKN werden nur auf Antrag und mit Zustimmung des zuständigen Fachministeriums übermittelt. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, das auf der Webseite des KKN zum Download zur Verfügung steht.

Wer darf Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die die Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke verwenden wollen. Voraussetzung ist die Verpflichtung, die Ergebnisse ausschließlich zur eingereichten Fragestellung zu verwenden. Die Daten werden ausschließlich in anonymisierter Form übermittelt.

Wofür dürfen die Daten genutzt werden?

Die vom KKN zur Verfügung gestellten Daten dürfen ausschließlich zur Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen oder zur onkologischen Qualitätssicherung genutzt werden, wie im jeweiligen Antrag beschrieben. 

Wie läuft die Beantragung ab?

Bitte verwenden Sie zur Beantragung der Daten das Antragsformular auf der Webseite des KKN (https://www.kk-n.de/auswertungen/sekundaere-datennutzung/). Das vollständig ausgefüllte Antragsformular und die genannten sowie eventuell ergänzende Anhänge senden Sie bitte per E-Mail an das KKN. Der Antrag wird anschließend im Vertrauensbereich des KKN geprüft und zur Entscheidung an das zuständige Fachministerium weitergeleitet. Über den aktuellen Antragsstatus werden Sie per E-Mail oder postalisch informiert. Wenn der Antrag angenommen wurde, werden die angeforderten Daten per Download zur Verfügung gestellt.

Eine aktuelle Übersicht der vom KKN mit Daten unterstützten Projekte finden Sie auf der Webseite des KKN.

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