Erstmalige Patienteneingabe (Mindestangaben Patientendaten)

Das Anlegen von Patientinnen und Patienten ist eine Voraussetzung für die Nutzung des Melderportals.

Video Patient anlegen

Video Patient anlegen

Schauen Sie sich dieses Video an und erfahren Sie, wie Sie eine Patientin oder einen Patienten im Melderportal anlegen können.

Schalten Sie rechts unten den Vollbild-Modus ein.
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  • Geben Sie unter Neuen Patienten anlegen/Tumorhistorie auf­rufen die Patientenidentifikationsnummer aus Ihrer Einrichtung ein.

Verwenden Sie keine Anteile von Namen, Geburtsdatum oder anderen Merkmalen, die zur Identifizierung der Betroffenen führen können.

Achtung! Im Nachhinein ist keine Änderung der Patientenidentifikationsnummer mehr möglich!

  • Klicken Sie auf [bearbeiten].

  • Klicken Sie auf [Ja], um einen neuen Patientendatensatz anzulegen.

  • Klicken Sie auf [Nein], um den Vor­gang abzubrechen.

  • Geben Sie die Stammdaten der Pati­entin oder des Patienten ein.

  • Die Externe Patienten-ID darf keine personenidentifizierenden Daten beinhalten.

  • Die Akademischen Titel (z.B. Dr., Dipl.-Ing.) werden abgekürzt und gegebenenfalls durch Komma getrennt.

  • Der Vorname soll keine Namenszu- oder vorsätze oder Titel enthalten.

  • Hier ist der aktuelle Nachname zum Zeitpunkt der Meldung einzutragen. Der Nachname soll keine Namenszu- oder vorsätze oder Titel enthalten.

  • Den Namensvorsatz wie z.B. "von", "van den", "de la", etc. eintragen, mehrere Namensvorsätze gegebenenfalls durch Leerzeichen getrennt.

  • Den Namenszusatz (keine Titel) wie z.B. "Freifrau", “Baron”, “Don”, etc. eintragen, mehrere Namenszusätze gegebenenfalls durch Leerzeichen getrennt.

  • Geben Sie Frühere Namen der Patientin oder des Patienten an, wenn möglich.

  • Der Geburtsname soll nur gefüllt werden, wenn der aktuelle Nachname vom Geburtsnamen abweicht.

  • Beim Geburtsdatum kann in Ausnahmefällen ein monatsgenaues oder jahresgenaues Datum übermittelt werden.

  • Geben Sie das Geschlecht an, wie es z. B. auf der Gesundheitskarte vermerkt ist.

  • Befindet sich das Adressland im Ausland, so geben Sie das entsprechende Land an.

  • Geben Sie die aktuelle Strasse/Haus-Nr. und PLZ/Ort an, wo die Patientin oder der Patient bei Meldeanlass wohnt.

  • Geben Sie immer die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten an.
    Die Krankenkassennummer kann über die Schaltfläche [Suche …] aus einem Listenfeld gewählt werden (» die Liste siehe nächste Abbildung).

  • Geben Sie die eindeutige gesetzliche Versichertennr. (Krankenkasse) der Patiententin oder des Patienten (oder Ersatzcode, siehe oben). Bei PKV-Versicherten ebenfalls, wenn vorhanden.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

Krankenkassenliste:

  • Wählen Sie die entsprechende Kran­kenkasse aus.

  • Klicken Sie auf [Übernehmen], um die ausgewählte Krankenkasse in die Eingabemaske der Patientendaten zu übernehmen.

Privatpatient oder Selbstzahler:

Privatpatient oder Selbstzahler:

Patientin oder Patient ist privat versichert oder erhält Unter­stützung von einer Beihilfestelle:

  • Auswahl des IK-Schlüssels der zutreffenden Privatver­sicherung oder Beihilfestelle aus der Liste der Kranken­ver­sicherungen. Nach Mög­lichkeit zusätzlich die Ver­sich­ertennummer ergänzen.

  • Geben Sie bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten die Ver­sichertennummer an.

  • Verfügt ein Privatpatient über eine Versichertennummer, dann geben Sie diese bitte an.

  • Klicken Sie auf [Weiter].

Patientin oder Patient ist privat versichert, aber der Name der Versicherung ist nicht bekannt:

  • Auswahl des Ersatzcodes 970000022 „privatversich­ert, Kasse unbekannt“.

Patientin oder Patient ist nicht krankenver­sichert, sondern bezahlt seine Behandlungen selbst:

  • Auswahl des Ersatzcodes 970000011 „Selbstzahler“ (z. B. wenn ausländische Er­krankte für eine medizi­nische Behandlung nach Deutschland reisen und ihre Behandlung selbst tragen).

Eine privat versicherte Person ist also kein Selbstzahler, auch wenn sie die medizinischen Leistungen zunächst selbst bezahlt. Privat Versicherte oder Empfänger von Beihilfen erhalten eine (teilweise) Erstattung ihrer Ausgaben. Selbstzahler hingegen kommen vollständig für ihre medizinische Behandlung auf.

  • Kontrollieren Sie die Daten noch­mals und korrigieren Sie diese ggf. (um alle Daten einzusehen, blät­tern Sie nach unten).

  • Klicken Sie abschließend auf [Speichern].



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