Manuelle Melder:
Soll eine Benutzerin oder ein Benutzer für mehrere Melderinnen oder Melder melden (z. B. eine Dokumentationsfachkraft in einer BAG), muss zuvor eine Zuordnung erfolgen (→ siehe folgenden Ablauf). Die Zuordnung kann auch zu einer bereits registrierten Ärztin oder einem bereits registrierten Arzt (andere Melderin oder anderer Melder mit Melder-ID) erfolgen, die oder der die Dokumentation übernimmt.
Schnittstellenmelder:
Soll für eine andere Melderin oder einen anderen Melder die Meldeberechtigung eingeräumt werden, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit der Melderverwaltung des KKN.
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Die Melderin oder der Melder wurde der angegebenen E-Mail-Adresse zugeordnet und kann die Abgabe von Meldungen mit übernehmen. |