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Schlüssel

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Um Ihren Zugang zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:


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  • Öffnen Sie einen Webbrowser.
  • Geben Sie www.kk-n.de ein.
  • Klicken Sie oben auf Melderportal Login.

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  • Klicken Sie auf Zugang beantragen.

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  • Klicken Sie auf Beantragung eines Zugangs für eine meldepflichtige Person.



Info
titleHinweis:

Bitte füllen Sie alle Felder – soweit möglich – vollständig aus. Erforderliche Felder müssen ausgefüllt werden und werden bei Nichtausfüllung vom System hervorgehoben.

...

Info
titleHinweis:

Sollten Sie die Meldungen nicht selbst übermitteln, sondern eine weitere Person (nicht meldepflichtige Mitarbeiterin oder nicht meldepflichtiger Mitarbeiter) damit beauf­tragen, müssen Sie für diese Mitarbeiterin oder diesen Mitarbeiter in einem weiteren Registrierungsschritt einen eigenen Zugang unter Ihrer Melder-ID beantra­gen.

Dieser Schritt wird im Abschnitt „Weitere Benutzerin oder weiteren Be­nutzer registrieren“ beschrieben.



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  • Möchten Sie für Ihre Meldungen eine Aufwandsentschädigung erhalten, so wählen Sie die Option Ja.
  • Geben Sie die Daten für die Aufwandsentschädigung ein: IBAN, Kontoinhaber, Verwendungszweck.
Info
Zur eindeutigen Zuordnung der Zahlungen zu den meldepflichtigen Personen sollte ein sinnvoller Eintrag beim Verwendungszweck gewählt werden (z.B. Name der meldepflichtigen Person, der Abteilungsname oder eine konkrete Kostenstelle).
  • Aktivieren Sie das Kästchen für die Nutzungshinweise.
  • Aktivieren Sie das Kästchen für die Datenschutzhinweise.
Info
Durch Klicken auf Nutzungshinweise bzw. Datenschutzhinweise wird der Link zum Lesen des jeweiligen Hinweises geöffnet.
  • Klicken Sie auf [Antrag absenden].

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  • Klicken Sie auf Schließen.

(Daumen hoch) Die Antragstellung ist damit abgeschlossen.


Info
titleHinweis:
  • Sie erhalten nach der Überprüfung Ihres Registrierungsantrages eine E-Mail mit Ihrer Melder-ID, eine weitere E-Mail mit Ihrem Authentifizierungscode, einem Aktivierungscode und einem Start-Passwort sowie eine E-Mail mit Ihrer PIN (» siehe Kapitel Zugesandte Daten).
  • Nach Erhalt aller Zugangsdaten gehen Sie wieder auf die Seite des Melderportals. Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie sich erstmalig aktiviert und angemeldet haben (» siehe Kapitel Erstmalige Anmeldung).

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