Mindestangaben zum Tumor

Geben Sie bei jeder neuen Patientin oder jedem neuen Patienten (» siehe Kapitel zuvor) und zu jedem neuen Tumor die Mindestangaben an. Diese ermöglichen eine Zuordnung der folgenden Meldung zu einer bestimmten Erkrankung einer oder eines Betroffenen.

Bitte beachten Sie, dass die ausschließliche Übermittlung von Mindestangaben keine vollständige Meldung darstellt. » Siehe dazu Kapitel Was umfasst eine gültige Meldung?

Video Mindestangaben zum Tumor

Video Mindestangaben zum Tumor

Schauen Sie sich dieses Video an und erfahren Sie, wie die Mindestangaben zum Tumor im Melderportal dargestellt werden. Seit Februar 2022 erhalten die Mindestangaben den Status „Unvollständig“ oder „Vollständig“. Die Daten werden innerhalb der zugehörigen Therapie- oder Verlaufsmeldung an das KKN übermittelt.  

Schalten Sie rechts unten den Vollbild-Modus ein.
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Meldebegründung:

  • informiert: Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Patientinnen und Patienten über die Meldung an das KKN zu informieren, wählen Sie hier in der Regel ‚informiert‘ aus.

  • Ausnahme: Eine Meldung ohne Information der Patienten ist nur zulässig, wenn die betroffene Person aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht über ihre Krebserkrankung informiert ist.

  • Widerspruch: Wenn die Patientin oder der Patient der Verwendung seiner Daten zu anderen als den gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken widersprochen hat (» siehe Recht auf Widerspruch).

  • Verstorben: Wenn die betroffene Person verstorben ist und vor ihrem Tod nicht über die Meldung infor­miert wurde und wenn kein Widerspruch der Per­son bekannt ist.

  • Ohne Patientenkontakt: Dient zur Auswahl nur für Pathologen.

       Vergütungsrelevant ist der Meldeanlass.

  • Wählen Sie in dem Feld Meldebegründung eine Angabe aus (» siehe links).

  • Geben Sie das exakte Diagnosedatum des Primärtumors ein, an dem die meldepflichtige Diagnose erstmals durch eine Ärztin/einen Arzt klinisch oder mikroskopisch diagnostiziert wurde. Es kann in Ausnahmefällen ein monatsgenaues oder jahresgenaues Datum übermittelt werden.

Das Diagnosedatum darf nicht geschätzt sein und darf nicht nach dem Therapiedatum liegen.

Gemäß den Regeln des European Network of Cancer Registries (ENCR) sind als Beispiele zu nennen: das Datum der diagnosebegründenden Biopsie, das Datum der histologischen Befundung des Resektats oder das Datum der klinischen Diagnosesicherung. Das späteste mögliche Diagnosedatum ist das Sterbedatum des Patienten, selbst wenn die Diagnose final erst postmortem gestellt werden konnte.









  • Wählen Sie die Diagnose ICD-10 nach der aktuellen ICD-10-GM Version aus.
    Zum Ausfüllen kann die Suchfunktion über die Schaltfläche [Suche ...] aufgerufen werden. 

  • Klicken Sie in der Suchfunktion auf die Schaltfläche [Übernehmen].
    Nach Übernahme der ausgewählten Diagnose ICD-10 wird die Klartextbeschreibung gemäß ICD-10 unter dem Eingabefeld angezeigt.

  • Wählen Sie die Seite aus.
    Handelt es sich um einen Tumor eines paarigen Organs (Augen, Brust, Lunge usw.), wählen Sie die Seite aus, auf der der Primärtumor lokalisiert ist. Für unpaarige Organe, z.B. Leber, dokumentieren Sie bitte mit "Trifft nicht zu (T)".
    » Siehe dazu Kapitel Angaben zur Seitenlokalisation.

  • Geben Sie die Histologie Version an.

  • Wählen Sie den Histologie Code aus, der angibt, welche Histologie der Tumor aufweist; bitte zusätzlich Freitext im Histologie-Textfeld eingeben. Mehrfachangaben sind hier möglich, sollten aber nur auf Mischtumoren beschränkt bleiben. Eine Auflistung aller historischen histologischen Einteilungen und deren Revisionen ist nicht zulässig.
    Zum Ausfüllen kann die Suchfunktion über die Schaltfläche [Suche ...] aufgerufen werden. 

  • Klicken Sie auf [Prüfen]: Die Daten werden auf ihre Plausibilität geprüft. Eventuelle Fehler werden rechts in den Erfassungshinweisen angezeigt (» siehe nächsten Schritt).

 

Plausibilitätsfehler:

Solange Fehler vorhanden sind, erlangt die Meldung nicht den Status ‚gültig‘. Mit einem Klick auf den angezeigten Fehler springt der Mauszeiger direkt in das betreffende Feld.

  • Warnung (gelb): Diese Felder sind auszufüllen, wenn die entsprechende Information vorhanden ist. Wenn nur Warnungen vorliegen, ist die Meldung trotzdem „Gültig“. Das heißt aber nicht, dass die Meldung inhaltlich vollständig ist.

  • Fehler (rot): Diese Felder sind Pflichtangaben und somit unbedingt auszufüllen, da die Meldung sonst den Status „Unvollständig“ erhält und nicht übermittelt werden kann.

 

 

Links bei den Angaben kann durch Klick auf ein Warn- oder Hinweiszeichen die Plausibilitätsmeldung angezeigt werden.

Wählen Sie eine der folgenden Optionen: