Mindestangaben zum Tumor
Geben Sie bei jeder neuen Patientin oder jedem neuen Patienten (» siehe Kapitel zuvor) und zu jedem neuen Tumor die Mindestangaben an. Diese ermöglichen eine Zuordnung der folgenden Meldung zu einer bestimmten Erkrankung einer oder eines Betroffenen.
Bitte beachten Sie, dass die ausschließliche Übermittlung von Mindestangaben keine vollständige Meldung darstellt. » Siehe dazu Kapitel Was umfasst eine gültige Meldung?
Video Mindestangaben zum Tumor |
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Schauen Sie sich dieses Video an und erfahren Sie, wie die Mindestangaben zum Tumor im Melderportal dargestellt werden. Seit Februar 2022 erhalten die Mindestangaben den Status „Unvollständig“ oder „Vollständig“. Die Daten werden innerhalb der zugehörigen Therapie- oder Verlaufsmeldung an das KKN übermittelt. Schalten Sie rechts unten den Vollbild-Modus ein. |
Meldebegründung:
Vergütungsrelevant ist der Meldeanlass. |
Das Diagnosedatum darf nicht geschätzt sein und darf nicht nach dem Therapiedatum liegen. Gemäß den Regeln des European Network of Cancer Registries (ENCR) sind als Beispiele zu nennen: das Datum der diagnosebegründenden Biopsie, das Datum der histologischen Befundung des Resektats oder das Datum der klinischen Diagnosesicherung. Das späteste mögliche Diagnosedatum ist das Sterbedatum des Patienten, selbst wenn die Diagnose final erst postmortem gestellt werden konnte. |
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| Plausibilitätsfehler: Solange Fehler vorhanden sind, erlangt die Meldung nicht den Status ‚gültig‘. Mit einem Klick auf den angezeigten Fehler springt der Mauszeiger direkt in das betreffende Feld.
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| Links bei den Angaben kann durch Klick auf ein Warn- oder Hinweiszeichen die Plausibilitätsmeldung angezeigt werden. |
Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
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