Eine Statusmeldung beschreibt eine Verlaufsuntersuchung, die keine Änderung der Therapie nach sich zieht oder die Tumorfreiheit bestätigt.
Bei einer Statusmeldung besteht eine Meldepflicht innerhalb des Nachsorgezeitraums für die Tumorentität. In unserer technischen Umsetzung werden die Nachsorgezeiträume (entsprechend den onkologischen Leilinien) ab Primärdiagnosedatum berechnet.
Für alle anderen Statusmeldungen besteht eine Meldeberechtigung, wofür die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist.
» Hinweise hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des KKN.
a) Haben Sie bereits vormals die Patientendaten und Mindestangaben gespeichert und wollen jetzt den Verlauf angeben, dann müssen Sie die Tumorhistorie aufrufen.
b) Haben Sie bereits nach der Eingabe von Patientendaten und der Mindestangaben zum Tumor auf die Schaltfläche [Verlauf] geklickt, können Sie bei b) fortfahren.
a) aus Tumorhistorie:
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b) nach erstmaliger Erfassung der betroffenen Person:
Ausfüllhinweise: » Kapitel Unauffällige Verlaufsmeldung
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Alle Parameter der Gesamtbeurteilung müssen plausibel sein.
Die Angabe zum Leistungszustand des Patienten ist gemäß der Leitlinienempfehlungen eine wichtige Grundlage für die Prognose und ein wichtiger Aspekt bei der Therapieplanung. Dementsprechend finden sich in den onkologischen S3-Leitlinien häufig Qualitätsindikatoren, die in ihrer Zähler- oder Nenner-Definition den ECOG enthalten. Daher möchten wir Sie informieren, dass das Item „Allgemeiner Leistungszustand“ ein Pflichtfeld in der Diagnose- und Verlaufsmeldung ist und die entsprechende Information von Ihnen übermittelt werden muss (dokumentierbar mit Eastern Cooperative Oncology Group (ECOG) (0-6) oder Karnofsky-Index (in %)). | |
*Anzugeben nur bei Meldung eines Rezidivs. Angaben zu Histologie, TNM, etc. sind nur notwendig, wenn Sie sie im Rahmen der Verlaufsuntersuchung erheben. | |
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