b) nach erstmaliger Erfassung der betroffenen Person:
- Kontrollieren Sie den Tumoridentifikator. Wenn eine Patientin oder ein Patient mehrere Tumoren hat, werden diese fortlaufend nummeriert.
- Wählen Sie als Meldeanlass die Statusänderung aus.
- Wählen Sie die Meldebegründung aus (» siehe auch Kapitel Mindestangaben zum Tumor). Wenn Sie die betroffene Person pflichtgemäß über die Meldung an das Krebsregister informiert haben, wählen Sie "informiert". Bei Widerspruch gegen die Wiedergewinnung personenbezogener Daten wählen Sie "Widerspruch". In medizinischen Ausnahmefällen wählen Sie "Ausnahme". "Ohne Patientenkontakt" ist nur für Pathologiemeldungen zulässig.
- Geben Sie an, ob eine Einwilligung nicht meldepflichtiger Meldeanlässe vorhanden ist. > ab oBDS 3.0.0
- Wählen Sie, wenn vorhanden, die Zertifizierung: Über das Merkmal Zertifizierung können Informationen zum Einschluss eines Falls in die Zentrumszählung vorgenommen werden. Der im Rahmen der Hämato-onkologische Neoplasien definierte Patientenfall ist mit dem Wert 1 (Zentrumsfall/Primärfall) einmalig zu übermitteln, wenn der Patient in das Netzwerk aufgenommen wird. > ab oBDS 3.0.0
- Wählen Sie, ob es sich um eine Eigene Leistung handelt oder nicht. Melden Sie nur 'Ja' als eigene Leistung, wenn Sie diese in Ihrer Einrichtung erbracht haben. Wenn Sie die Leistung nicht erbracht haben, aber gewisse Informationen der Meldung dem Krebsregister als zusätzliche Information übermitteln wollen, wählen Sie 'Nein'. > ab oBDS 3.0.0
- Geben Sie das Untersuchungsdatum an, also das Datum, an dem die letzte Untersuchung durchgeführt wurde, die zur Einschätzung des Tumorstatus geführt hat.