Pathologiemeldung
a) Bereits angelegte Patientinnen oder Patienten können Sie über die Tumorhistorie aufrufen: Melderportal > Tumorhistorie > Patienten-ID eingeben (» Kapitel Tumorhistorie). Dort haben Sie die Möglichkeit
einen weiteren Befund einzugeben (siehe ab Schritt a)
einen neuen Tumor anzulegen (siehe ab Schritt b).
b) Neue Patientinnen oder Patienten erfassen Sie zunächst mit den Mindestangaben: (» Kapitel Erstmalige Patienteneingabe (Mindestangaben Patientendaten). Anschließend geben Sie die Daten zur Pathologiemeldung ein (siehe ab Schritt b).
a) Tumorhistorie:
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b) Pathologiemeldung: Ausfüllhinweise: » Kapitel Pathologiemeldungen
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Anschließend gelangen Sie zur Tumorhistorie (» Kapitel Tumorhistorie). |
Eine Meldung gilt als vollständig, wenn sie mindestens die folgenden Angaben beinhaltet (bei Meldungen eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes):
Namen
Geschlecht
Geburtsdatum
Versichertennummer
Krankenkasse der oder des Versicherten
Angaben zur meldenden Institution
Angaben zum Datum der Histologie
Angaben zur histologischen oder zytologischen Diagnose
Angaben zum Grading (sofern bei Tumorart anwendbar)
Angaben zum Tumorstadium (pTNM- Klassifikation oder andere tumorspezifische Klassifikation wie z. B. Ann Arbor, FIGO, Binet).
Neue Ausprägungen für Diagnosesicherung
In einer Pathologiemeldung sind ab dem 03.03.2025 neue Ausprägungen in der Diagnosesicherung im Melderportal anzuwenden. Diese Empfehlungen sollen auf alle Tumoren mit einem Inzidenzdatum ab 01.01.2023 angewendet werden. Die Empfehlungen können auch auf frühere Zeiträume angewendet werden.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Die Ausprägung 6 entfällt
Die 7 gilt als veraltet
Hierzu die Empfehlungen vom ENCR:
Die neuen Ausprägungen wie folgt:
7.1 Histologie des Primärtumors
7.2 Histologie der Metastase
7.3 Histologie der Autopsie
8 Zytogenetisch und/oder molekularer Test