Auswertungen durch das EKN
Kommunale Gesundheitsbehörden
Jährlich erhalten die kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in Niedersachsen im Vorfeld des Weltkrebstages am 04.02. eine Auswertung von Basisdaten zum Krebsgeschehen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vom EKN. Diese soll die regionale Gesundheitsplanung und Gesundheitsberichterstattung unterstützen. Dafür kann das EKN außerdem Schätzungen der zukünftig zu erwartenden Neuerkrankungsfallzahlen auf Kreis- und Gemeindeebene durchführen.
Problemstellung regionaler Krebshäufungen
Anfragen zu vermuteten Krebshäufungen erfolgen zumeist unter dem Verdacht, dass eine kanzerogene Exposition vorgelegen haben könnte. Solchen Anfragen zu vermuteten Krebsclustern geht das EKN in enger Zusammenarbeit mit den lokalen kommunalen Gesundheitsbehörden und der Abteilung Umweltepidemiologie des NLGA nach.
Häufig kann frühzeitig durch eine Information über die zu erwartenden Fallzahlen eine erste Einschätzung gegeben und auch Besorgnis relativiert werden. Wenn sich allerdings Auffälligkeiten abzeichnen und darüber hinaus eine potenzielle Expositionsquelle vorhanden ist oder war, werden weitergehende Untersuchungen initiiert. Beispiele dafür sind die Anfragen zur Häufigkeit von Krebserkrankungen in der Samtgemeinde Bothel oder von Leukämiefällen in der Samtgemeinde Asse.
Ergebnisse derartiger Sonderauswertungen werden im Internet veröffentlicht: https://www.krebsregister-niedersachsen.de/veroeffentlichungen/sonderauswertungen/
Eine Unterstützung durch das EKN bei Untersuchungen zur Umwelttoxikologie kann so aussehen, dass das EKN die Krebshäufigkeit in einer Personengruppe, die gesichert oder mutmaßlich einer kanzerogenen Exposition ausgesetzt war, mit der Krebshäufigkeit in einer Personengruppe, die dieser Exposition nicht ausgesetzt war, vergleicht.
Beispielhaft sei hier eine prospektive Kohortenstudie nach einem Gefahrstoffunfall beschrieben. Bei einem Zusammenstoß zweier Güterzüge in einer niedersächsischen Gemeinde war es im Jahr 2002 zur Freisetzung von Epichlorhydrin (ECH) gekommen, das als krebserzeugend für den Menschen gilt (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration [MAK]-Kategorie 2). Als Teil der Gesundheitsfolgenabschätzung wurde das Krebsgeschehen der zum Zeitpunkt des Zugunfalls in der Gemeinde gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner im EKN nachbeobachtet.
Auswertungen zum Mammographie-Screening
Frühzeitig hat sich das EKN auch bei der Evaluation des Mammographie-Screenings engagiert. Epidemiologische Krebsregister sind hier wichtig, um aufgetretene Intervallkarzinome zu erkennen. Intervallkarzinome sind Mammakarzinome, die bei Screening-Teilnehmerinnen zwischen zwei Screeninguntersuchungen auftreten, also innerhalb eines Intervalls von 24 Monaten nach einer unauffälligen Screening- Mammographie. Dafür werden die Daten aller Teilnehmerinnen des Mammographie-Screenings mit den Daten der vom EKN erfassten Brustkrebsfälle abgeglichen. Im Rahmen des Modellprojektes Mammographie-Screening Weser-Ems hat das EKN schon 2005 als erstes Krebsregister in Deutschland einen derartigen Abgleich durchgeführt. Das dafür entwickelte Konzept für einen Datenabgleich anhand von anonymisierten Kontrollnummern wurde im Jahr 2010 in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie aufgenommen und wurde bundesweit Bestandteil der Landeskrebsregistergesetze. In Niedersachsen findet der Datenabgleich mit allen Teilnehmerinnen des Mammographie-Screening-Programms inzwischen routinemäßig statt.
Darüber hinaus ermittelt das Referenzzentrum Mammographie Nord im Rahmen der Qualitätssicherung der im EKN identifizierten Intervallkarzinome anhand von Einzelfallprüfungen den Anteil falsch-negativer Fälle an allen Intervallkarzinomen. Dies ist ein bedeutender Qualitätsparameter für das gesamte Screeningprogramm.
Die rechtlichen Grundlagen und Auswertungs-Routinen sind so gehalten, dass sie auch auf die Evaluation vergleichbar organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme angewendet werden können.
Gemeindebezogenes Krebs-Monitoring
Das EKN führt seit Anfang 2014 in einer Pilotphase ein gemeindebezogenes Monitoring durch. Das Land Niedersachsen möchte damit frühzeitig Häufungen bestimmter Krebserkrankungen aufdecken.
Grundlage des Monitorings sind die Daten zu Krebsneuerkrankungen auf Ebene der Gemeinden Niedersachsens. Kleinere Gemeinden werden mit Nachbargemeinden desselben Kreises zu 'regionalen Beobachtungseinheiten' mit mindestens 5.000 Einwohnern zusammengefasst.
Regionalen Häufungen können verschiedene Ursachen zugrunde liegen. Sie können:
systematisch bedingt sein (B. durch Unterschiede im Meldeverhalten),
durch regional unterschiedliche Diagnostik hervorgerufen werden, z. B. im Rahmen von Früherkennungsmaßnahmen,
durch ungleichmäßige Verteilung individueller Risikofaktoren entstehen (z. B. „Lebensstil“-Faktoren oder genetische Risiken),
durch umwelt- oder arbeitsplatzassoziierte Faktoren bedingt sein oder auch
rein zufällig, d. ohne gemeinsame Ursache der Erkrankungen, auftreten.
Bei der Konzeption des Monitorings bedurfte es einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Nutzen eines frühzeitigen Erkennens und dem potenziellen Schaden z. B. durch eine Beunruhigung der Bevölkerung. Insbesondere bei zufällig auftretenden Krebshäufungen würde der Schaden den Nutzen überwiegen. Darüber hinaus ist zu betonen, dass das Monitoring regionale Auffälligkeiten erkennen, aber keine Erklärungen für diese Häufungen liefern kann. Diese müssen Gegenstand separater Untersuchungen sein, die in kommunaler Verantwortung liegen. Daher informiert das EKN bei Auffälligkeiten die zuständige Gesundheitsbehörde des betroffenen Landkreises.
Eine Bürgerinformation zum gemeindebezogenen Monitoring finden Sie unter https://www.nlga.niedersachsen.de/download/176563/Buergerinformation_Gemeindebezogenes_Krebsmonitoring.pdf.
Erste Berichte sind auf der Internetseite der Registerstelle des EKN eingestellt: https://www.krebsregister-niedersachsen.de/projekte/monitoring/monitoring-berichte/